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Keine Ruhe vorm Gendern am Arbeitsplatz

Das OLG München hat eine Klage gegen den „Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache“ bei der Audi AG endgültig abgelehnt. Ein Mitarbeiter hatte geklagt, weil Kollegen_innen in der Kommunikation Gender-Formen mit Unter­strich nutzten. Laut Gericht gibt es am Arbeitsplatz jedoch kein Recht für Gegner der Gender­sprache, “in Ruhe gelassen zu werden”.

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