Keine Ruhe vorm Gendern am Arbeitsplatz
Das OLG München hat eine Klage gegen den „Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache“ bei der Audi AG endgültig abgelehnt. Ein Mitarbeiter hatte geklagt, weil Kollegen_innen in der Kommunikation Gender-Formen mit Unterstrich nutzten. Laut Gericht gibt es am Arbeitsplatz jedoch kein Recht für Gegner der Gendersprache, “in Ruhe gelassen zu werden”.