K.I.-Bilder und das Recht

In den letzten Monaten erleben wir einen beispiellosen Boom von Bild und Text erstellenden K.I.‘s – und bei allen stellt sich die Frage: Darf man nutzen, was DALL-E, Midjourney oder ChatGPT auswerfen?

Dazu hat sich Jan Tißler mit Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht unterhalten

Nach deutschem Recht wird derzeit noch überwiegend davon ausgegangen, dass Werke, die von einer KI erzeugt werden, mangels „menschlicher Schöpfung“ grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt sind. Das würde bedeuten, dass Dritte die Werke beliebig verwenden könnten.

Die Gesetzgeber und Gerichte in allen Ländern müssen sich in den kommenden Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigen. Vor allem die Frage wie Kreative entlohnt werden, die – mehr oder weniger freiwillig – Trainingsdaten zur Verfügung stellen muss geklärt werden.
Denn auch, wenn oftmals davon gesprochen wird, dass Grafiker, Designer, Copywriter und andere Kreative in Zukunft dank all der neuen K.I.s arbeitslos werden* basiert der Output eben dieser ja auf der Vorarbeit gerade derer, die sie nun arbeitslos machen …

( * Kreative werden in Zukunft nicht in ihrer Kreativität ersetzt, aber wohl in ihrem lebensunterhaltenden Lohn-Beruf. Kreatives Schaffen etwas zutiefst menschliches. Eine „schaffende K.I.“ wäre nichts ohne die Trainingsdaten menschlicher Kreativität. Wir müssen sicher stellen, dass menschliche Kreativität in Zukunft anders gewertschätzt und entlohnt wird – und sei es durch Gesetze, K.I.-Inhalte in Kunst, Kultur, Journalismus und Co. kennzeichnen, begrenzen, versteuern oder untersagen muss. Denn eigentlich brauchen wir keine K.I., die Kreativitarbeit abnimmt und tausende CGI-Künstler:innen, Grafiker:innen, Designer:innen, Schreibende und Co ersetzt. Wir brauchen K.I.s, die stumpfe, dreckige und kaputt machende Arbeit abnimmt, damit wir alle kreativer sein können.)


Text vom 05.02.2023 Uhr / Letzte Aktualisierung: 05.02.2023, 20:08 Uhr

Hi, ich bin Thomas

Seit mehreren Jahren schreibe ich über Mobilität, Technologie und die Digitale Gesellschaft. Wenn du magst erfährst du hier mehr über mich.