Radfahrer gehören nicht an den Rand der Straße
Viele Radfahrende halten sich auf Straßen sehr weit rechts – oftmals zu weit, denn damit „ermutigen“ sie Autofahrende zum engen überholen. Insbesondere auf engeren Straßen oder viel Gegenverkehr orientiere ich mich eher Richtung Mitte der Straße bzw. Mitte meiner Spur.
Das mag manchen Autofahrer stören, der mich dann hupend überholt – aber ich werde lieber angehupt als deutlich zu eng überholt.
Dass das okay ist, hat neulich das Amtsgericht Dresden bestätigt.
Nicht ganz rechts am Fahrbahnrand zu radeln, kann völlig legitim sein, stellt das Gericht fest – und sieht einen sich genötigt gefühlten Autofahrer nicht im Recht.
Das Rechtsfahrgebot lässt Verkehrsteilnehmern Beurteilungsspielraum, solange sie sich so weit rechts halten, wie es im Straßenverkehr „vernünftig“ ist, urteilt das Gericht. Dabei sollte man Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand zu halten, der eigene Pendelbewegungen und sich am Rand sammelnden Dreck meidet ist also vollkommen legitim. Wichtig dabei: am Überholen darf man niemanden hindern, wohl aber sich um die eigene Sicherheit sorgen.
Quelle: t-online
Text vom 30.10.2024 Uhr / Letzte Aktualisierung: 30.10.2024, 22:36 Uhr